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Nach der Beerdigung

Nach der Beerdigung bzw. Verabschiedung fallen folgende Dinge für Sie an:

Verlassenschaftsverfahren

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort des Verstorbenen) zu verständigen. Diese bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar die Verlassenschaft aufzunehmen. (Sie können sich auch frei einen Notar wählen.)

Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen – mitzubringen sind: Name, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten, Sterbeurkunde, Testamente, Bescheide über die Bestellung von Sachwalter, Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen, kurze Auflistung und Belege über den Nachlass (Bank- und Sparbücher, Wertpapierkonten, Grundbuchsauszüge, Versicherungsbelege, ….), Aufstellung und Belege über Schulden, sowie alle bezahlten Rechnungen anlässlich des Todesfalls und einen Kostenvoranschlag für den Grabstein.

Ansuchen um Witwen-/Witwer-/Waisenpension

Für das Ansuchen um Witwen-/Witwer-/Waisenpension benötigen Sie: Geburtsurkunde des Ansuchenden und der Kinder, Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchenden und der Kinder, Heiratsurkunde die nach dem Tod des Partners ausgestellt ist, Todesbestätigung der/des Verstorbenen Partners, eventuell vorhandene Einkommensnachweise des Ansuchenden und der Kinder, Pensionsbescheide der/des Verstorbenen. Bei diesem Ansuchen ist ihnen die Stadtgemeinde gerne behilflich.

In Vöcklabruck wenden Sie sich an den Bürgersevice des Stadtamtes Vöcklabruck (Frau Pichler – 07672 760 234)

Bei der Marktgemeinde Lenzing wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Lichtenthal (Sozialberatungsstelle) +43 7672 92412

Antrag auf Witwen-/Witwer-/Waisenpension (PDF)

Abmeldungen/Kündigungen

  • Die Krankenkasse ist zu informieren, bei Ehegatten den eigenen Krankenversicherungsschutz aktualisieren.
  • Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften abzumelden.
  • Abbestellung von Abonnements
  • Ummeldung der Wohnung
  • Energieversorgungen (Strom, Wasser, ..) kündigen
  • Telefon kündigen
  • Auto um- bzw. -abmeldungen
  • Versicherungen überprüfen
  • Post den nächsten Angehörigen nachschicken lassen

Bank

Bei ihrem Kreditinstitut wenden Sie sich vertrauensvoll an den zuständigen Kontobetreuer Ihrer Hausbank. (z.B. Daueraufträge und Abbuchungsaufträge stornieren lassen, etc. ….)

Grabpflege

Nachdem Sie einen Grabstein frühestens nach einem 3/4 Jahr wieder aufstellen können, ist es notwendig das Grab provisorisch zu richten. Wenden Sie sich an uns, wir kümmern uns gerne darum.

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